Arbeitsrechtliche Angelegenheiten

Das Arbeitsrecht hat viele Facetten und sehr spezielle Teilgebiete wie z.B. die betriebliche Mitbestimmung oder die Arbeitnehmerüberlassung. In der ganz großen Mehrheit der Fälle geht es jedoch um die Anbahnung oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Im Zusammenhang mit einem neuen Arbeitsvertrag treten in den seltensten Fällen komplizierte Rechtsfragen auf. Die Herausforderung liegt vielmehr im Aushandeln der Vergütung und der sonstigen Arbeitsbedingungen. Ein optimales Ergebnis lässt sich hier nur mit taktischem und psychologischem Geschick erzielen. Dabei kann es sich sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber lohnen, das Aushandeln der Bedingungen Beratern zu überlassen. Denn auf diese Weise kann man hart verhandeln, ohne zugleich die zukünftige Arbeitsbeziehung zu belasten.

Auch bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses steht meist das „Bargaining“ im Vordergrund und nicht die Diskussion von schwierigen Rechtsfragen. Soll allerdings ein Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beendet werden, ist es unbedingt notwendig, deren Wirksamkeit vor Beginn der Verhandlungen rechtlich genau zu prüfen. Denn in den allermeisten Fällen ist die Höhe der Abfindung abhängig von der Wahrscheinlichkeit, mit der ein Arbeitsgericht die Rechtswirksamkeit der Kündigung feststellen würde: Je problematischer die Kündigung ist, desto höher muss die Abfindung ausfallen. Anders ist das für gewöhnlich nur bei sehr gut bezahlten Jobs, bei denen das Unternehmen zudem auf seinen Ruf als attraktiver Arbeitgeber achten und sich aus diesem Grund großzügig zeigen will.

Vertrauen Sie also auf unser taktisches Verhandlungsgeschick und unsere jahrzehntelange Erfahrung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

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RA Maximilian Klein, LL.M.Eur.

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WKK Rechtsanwälte
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