Neugründungen und Startups

Gründung und Finanzierung

In einer idealen Welt sind Neugründungen von Unternehmen von Beginn an sauber finanziert und in der passenden Gesellschaftsform organisiert, am besten mit einer detaillierten und individuell abgestimmten Satzung. In der Realität sieht das jedoch fast immer anders aus. Im Normalfall sind Startups in der Anfangsphase chronisch unterfinanziert und bewegen sich irgendwo zwischen Improvisation und Chaos.

Das liegt vor allem daran, dass kaum ein institutioneller Investor bereit ist, Geld in eine bloße Idee zu investieren. Dazu muss normalerweise erst die Machbarkeit des Geschäftskonzepts nachgewiesen sein. Bei technischen Projekten muss deshalb zumindest ein Prototyp entwickelt, bei reinen Dienstleistern müssen erste Kunden gewonnen werden. In dieser Startphase investieren die Gründer also ihr eigenes Kapital und eventuell das von Familie und Freunden, bestenfalls erhalten sie zusätzlich noch ein paar Fördergelder. Dementsprechend schwer fällt es, auch noch Geld für eine Rechtsberatung aufzubringen.

Trotzdem sollte man in dieser schwierigen Anfangsphase bestimmte Vereinbarungen und Entscheidungen treffen, damit das Unternehmen später nicht an Geburtsfehlern leidet: Vor allem muss klar vereinbart werden, wer wie beteiligt ist und von wem welche Leistungen erwartet werden. Auch die Wahl der passenden Rechtsform sollte eher früh erfolgen, da ein späterer Übergang von einem Einzelunternehmer oder einer Personengesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft (GmbH) dazu führen kann, dass ein sog. Einbringungsgewinn versteuert werden muss. Der Beratungsaufwand für diese Gründungsfragen hält sich meist aber in Grenzen.

Haben die Gründer es tatsächlich geschafft, das Startup alleine so weit voranzutreiben, dass sie damit das Interesse institutioneller Investoren wecken, kommen schwierigere Entscheidungen auf sie zu. Bei der Wahl des richtigen Finanzierungspartners ist nicht nur das Kleingedruckte wichtig, sondern auch die Frage, ob dieser oder jener Investor zu dem Geschäft und seinen Gründern passt. Und auch bei einem objektiv vernünftigen Beteiligungsangebot fällt es manchen Gründern schwer, überhaupt jemandem Anteile an ihrem „Baby“ zu gewähren, das sie unter größten Mühen aus dem Nichts geschaffen haben.

Eine strategische Rechtsberatung hilft hier, die richtige Entscheidung zu treffen.

Absicherung von Geistigem Eigentum

Das andere große Thema bei Startups ist die Angst der Gründer, dass ihre Idee gestohlen und kopiert werden könnte. Das wird von Rechtsberatern leider oft ausgenützt, indem diese Angst auch noch befeuert wird. Es kommt daher nicht selten vor, dass Gründer in einer sehr frühen Phase schon viel Geld ausgeben für Non-Disclosure Agreements, Letter of Intents, Markenanmeldungen und sogar Patentanmeldungen, obwohl ein Ende der Prototypenentwicklung noch lange nicht in Sicht ist.

Nach unserer Erfahrung wird die Gefahr eines solchen „Ideenklaus“ von Gründern aber eher überschätzt als unterschätzt. Der Grund dafür ist, dass eine Idee – so kreativ und einzigartig sie auch sein mag – erst einmal „nur“ eine Idee ist. Um damit Geld zu verdienen, muss aus dieser Idee ein marktreifes Produkt werden, welches man dann auch noch erfolgreich vermarkten muss. Und das ist eben ein langer Weg, auf dem unzählige Probleme zu lösen, viele weitere gute Ideen zu entwickeln und eine Menge Zeit und Geld zu investieren sind. Der potentielle Konkurrent müsste also nicht bloß von der Idee erfahren, sondern er müsste auch das gleiche Risiko eingehen und die gleichen Ressourcen einzusetzen wie Sie, um aus dieser Idee tatsächlich ein Geschäft zu machen.

Richtig ist allerdings auch, dass einem bei IP-Rechten, die angemeldet werden müssen (also z.B. bei Patenten), ein anderer Anmelder zuvorkommen und damit der Weg zur Vermarktung einer Erfindung verbaut sein kann. Weniger bekannt ist dagegen die Tatsache, dass eine Patentanmeldung, die vor Abschluss der Entwicklung vorgenommen wird, sehr oft weitere Anmeldungen notwendig macht und dass ein solches Patentbündel in den Folgejahren ein Mehrfaches an Unterhaltungskosten verursacht.

Unsere Strategie-Rechtsberatung hilft Ihnen, bei der Anmeldung von Patenten oder anderen Schutzrechten das richtige Augenmaß zu behalten. Wir diskutieren mit Ihnen, was zur rechtlichen Absicherung einer laufenden Entwicklung unabdingbar, was „nice to have“ und was erst einmal überflüssig ist. Außerdem verhandeln und überprüfen wir für Sie die Kosten von Patent- oder Markenanwälten, die bei der Anmeldung und Unterhaltung dieser Rechte entstehen.

Kontakt

RA Maximilian Klein, LL.M.Eur.

Adresse

WKK Rechtsanwälte
Viktor-Scheffel-Str. 20 | D – 80803 München

Login für Klienten

Teilen