Urheber-, Patent- und Markenrecht

Strategien im Umgang mit IP-Rechten

Urheberrechte, Patente und Marken sind kein Selbstzweck. Diese IP-Rechte entfalten ihren Wert erst, wenn sie entweder durch Verkauf oder Lizensierung Einnahmen generieren oder aber, wenn man mit ihnen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen einen Konkurrenten und Verletzter geltend machen kann.

Deshalb ist es für jedes Unternehmen empfehlenswert, eine langfristige Strategie zu entwickeln, wie mit der Absicherung und Verwertung von eigenen IP-Rechten sowie mit der Verteidigung gegen fremde IP-Rechte umgegangen werden soll.

Hier ist eine aggressive Strategie denkbar, die auf die Schaffung eines möglichst großen Rechte-Portfolios, die konsequente Überwachung von möglichen Rechtsverletzungen und eine Maximierung von Verwertungserlösen ausgerichtet ist. Die IP-Strategie kann aber auch ganz defensiv ausgerichtet sein. In diesem Fall werden IP-Rechte nur mit dem Ziel angemeldet, bestimmte Entwicklungspfade freizuhalten und zu verhindern, von Konkurrenten in Verletzungsprozesse verwickelt zu werden. Mit unserem strategischen Beratungsansatz finden wir die für Ihr Unternehmen passende Ausrichtung.

Unsere Strategie-Rechtsberatung hilft Ihnen außerdem, bei der Anmeldung von Patenten und anderen Schutzrechten das richtige Augenmaß zu behalten. Wir klären mit Ihnen zusammen, was zur rechtlichen Absicherung Ihres Geschäfts unbedingt notwendig und was erst einmal überflüssig ist. Außerdem verhandeln und überprüfen wir für Sie die Kosten von Patent- oder Markenanwälten, die bei der Anmeldung und Unterhaltung dieser Rechte entstehen.

Streitigkeiten im Urheber-, Patent- und Markenrecht

Gerichtliche Streitigkeiten wegen Urheber-, Patent- oder Markenrechten sind besonders aufwändig. Dazu kommt, dass deren Ausgang meist noch schlechter vorherzusagen ist als in „normalen“ Prozessen – denn ob wirklich Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche bestehen, ist oft alles andere als eindeutig.

Die eine Frage dabei ist, ob das Werk oder Produkt das geltend gemachte IP-Recht auch tatsächlich verletzt. Hier können schwierige Auslegungsfragen und auch Beweisprobleme auftreten. Bei angemeldeten Rechten kann darüber hinaus die Rechtsbeständigkeit unsicher sein, da z.B. ein Patent auch „zu Unrecht“ erteilt worden und damit löschungsreif sein kann (etwa weil im Prüfungsverfahren neuheitsschädlicher Stand der Technik übersehen wurde).

Daher lohnt es sich bei Streitigkeiten in Bezug auf IP-Rechte ganz besonders, auch alternative Lösungen in Betracht zu ziehen oder Risiken zu teilen. Unser strategischer Beratungsansatz hilft Ihnen, alle denkbaren Optionen zu prüfen.

Kontakt

RA Maximilian Klein, LL.M.Eur.

Adresse

WKK Rechtsanwälte
Viktor-Scheffel-Str. 20 | D – 80803 München

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